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   BSG, 01.06.2006 - B 12 KR 34/05 B   

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https://dejure.org/2006,31273
BSG, 01.06.2006 - B 12 KR 34/05 B (https://dejure.org/2006,31273)
BSG, Entscheidung vom 01.06.2006 - B 12 KR 34/05 B (https://dejure.org/2006,31273)
BSG, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - B 12 KR 34/05 B (https://dejure.org/2006,31273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 § 160a Abs. 2 S. 3
    Darlegung der Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 12 KR 34/05 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 12 KR 34/05 B
    Der Kläger macht geltend, das BSG habe im Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 20/03 R - und auch im Urteil vom 27. September 1994 - 10 RAr 1/93 - den Rechtssatz aufgestellt, dass auch im Rahmen des Sozialrechts von den Gerichten bei der rechtlichen Beurteilung von Erklärungen und Verträgen die gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB zu beachten seien.
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 12 KR 34/05 B
    Der Kläger macht geltend, das BSG habe im Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 20/03 R - und auch im Urteil vom 27. September 1994 - 10 RAr 1/93 - den Rechtssatz aufgestellt, dass auch im Rahmen des Sozialrechts von den Gerichten bei der rechtlichen Beurteilung von Erklärungen und Verträgen die gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB zu beachten seien.
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 12 KR 34/05 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 12 KR 34/05 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 12 KR 34/05 B
    Um eine Abweichung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zu bezeichnen, hat die Beschwerdebegründung einen Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des LSG einerseits und in einer Entscheidung des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichthöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts andererseits aufzuzeigen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 12 KR 34/05 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • LSG Thüringen, 18.02.2015 - L 6 R 808/14

    Bemessung des Streitwertes für eine gegen den Rentenversicherungsträger erhobene

    Insoweit bemisst sich der Wert des Streitgegenstandes bei der Feststellungsklage, die wie hier gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gerichtet und mit einer Anfechtungsklage gleichwertig wäre, nach der mit der Klage letztlich angegriffenen Beitragsforderung (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 1. Juni 2006 - Az.: B 12 KR 34/05 B, nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2020 - L 7 BA 1666/20
    Dabei hat der Senat im Hinblick auf das hiesige Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ein Viertel der streitigen Beitragsforderung berücksichtigt (Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 29. August 2011 - B 6 KA 18/11 R - juris Rdnr. 21 zur Höhe des Streitwertes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; BSG, Beschluss vom 1. Juni 2006 - B 12 KR 34/05 B - juris Rdnr. 10 und Urteil vom 20. März 2013 - B 12 KR 7/11 R - juris Rdnr. 49 zur Höhe des Streitwertes bei einer Beitragsforderung; ferner BSG, Beschluss vom 10. Juni 2010 - B 2 U 4/10 B - juris Rdnrn. 14 ff. zur Berücksichtigung von Säumniszuschlägen bei der Wertberechnung).
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